Informationen vor der Installation einer Rolltreppe
Informationen vor der Installation einer Rolltreppe
Bei der Installation von Rolltreppen in Projekten sollten die folgenden Punkte berücksichtigt werden:
1. Höhe
Die Höhe einer Rolltreppe ist die Differenz zwischen zwei Stockwerken eines Gebäudes, berechnet von der fertigen Oberflächenhöhe des unteren Stockwerks bis zur fertigen Oberflächenhöhe des oberen Stockwerks.
2. Rolltreppenwinkel
Der Neigungswinkel einer Rolltreppe kann 30 oder 35 Grad betragen. Es liegt auf der Hand, dass Rolltreppen mit einem Winkel von 35 Grad weniger horizontale Länge benötigen als Rolltreppen mit einem Winkel von 30 Grad. Beachten Sie, dass gemäß den Normen für Höhen über 6 Meter nur ein Winkel von 30 Grad gewählt werden darf.
3. Breite der Rolltreppe
Die Standardbreite von Rolltreppenstufen ist in drei Kategorien unterteilt: 600 Millimeter, 800 Millimeter und 1000 Millimeter. Die Gesamtbreite der Anlage entspricht jeweils 1200, 1400 und 1600 Millimetern, und die Gesamtbreite der Baugrube entspricht jeweils 1260, 1460 und 1660 Millimetern.
4. Horizontale Länge (L-Länge)
Die horizontale Länge wird nach Auswahl des geeigneten Winkels gemäß der Formel für jeden Winkel anhand der Höhe bestimmt. Die horizontale Länge entspricht dem Abstand zwischen den beiden Gebäudebalken im unteren und oberen Stockwerk.
5. Deckenabstand.
Für die Installation der Rolltreppe im oberen Stockwerk muss eine Öffnung mit geeigneter Breite und Länge vorgesehen werden. Die Breite der Öffnung muss der Breite der gesamten Rolltreppe(n) entsprechen, und die Länge der Öffnung muss so ausgelegt sein, dass die vertikale Höhe zwischen den Stufen unter der vorhandenen Decke niemals weniger als 2,30 Meter beträgt. Diese vertikale Höhe muss berücksichtigt werden, um einen sicheren Kopffreiheitsraum für die Benutzer zu gewährleisten.
HINWEIS: Zur Berechnung der Länge der Dachöffnung ist die Dicke des obersten Stockwerks erforderlich.
6. Bohren von Löchern
Für die Installation der Rolltreppe im Erdgeschoss muss ein Loch mit geeigneter Breite und Länge vorgesehen werden. Die Breite des Laufstegs des Vorraums entspricht der Breite der gesamten Rolltreppe(n) und die Länge sollte so bemessen sein, dass sich die Unterseite des Trägers unterhalb der Oberfläche des unteren Stockwerks befindet. Dadurch befindet sich die Bodenplatte der Rolltreppe auf gleicher Höhe wie die fertige Oberfläche des Erdgeschosses.
7. Mittlere Stütze
Bei Rolltreppen mit einer Höhe von mehr als 6 Metern sollte eine mittlere Stütze vorgesehen werden, um eine Durchbiegung in der Mitte der Rolltreppe zu verhindern.
8. Anzahl der horizontalen Stufen
Zur Sicherheit der Fahrgäste sollte jede Rolltreppe über eine bestimmte Anzahl horizontaler Stufen am Ein- und Ausstieg verfügen. So können die Benutzer beim Ein- und Aussteigen ihr Gleichgewicht halten, indem sie ihre Füße auf einer geeigneten horizontalen Fläche abstellen. Die Mindestanzahl horizontaler Stufen am Ein- und Ausstieg jeder Rolltreppe beträgt 2, die Höchstanzahl 4.
9. Nenngeschwindigkeit der Rolltreppe
Gemäß EN 115-1:2017 darf die Nenngeschwindigkeit einer Rolltreppe mit einem Neigungswinkel von 30 Grad 0,75 m/s nicht überschreiten. Bei einer Rolltreppe mit einem Neigungswinkel von 35 Grad sollte die Nenngeschwindigkeit 0,5 m/s nicht überschreiten. Die gängigste Nenngeschwindigkeit für gewerbliche Rolltreppen mit 30 Grad und 35 Grad beträgt 0,5 m/s, und bei einer Neigung von 30 Grad kann die Nenngeschwindigkeit bis zu 0,65 m/s abweichen.
10. Auf die Gebäudestruktur einwirkende Lasten
Die von Rolltreppen auf die Gebäudestruktur ausgeübten Lasten umfassen das Eigengewicht der Rolltreppe, die Nutzlast und die dynamische Last. Anschließend wird eine Sicherheitsmarge berechnet und zur Gesamtlast addiert. Das Endergebnis wird auf 3 Punkte angewendet.
Die beiden Hauptlasten wirken auf die tragenden Balken im unteren und oberen Stockwerk. Bei Rolltreppen mit einer Höhe von mehr als 6 Metern muss eine zentrale Stütze vorgesehen werden, um eine Durchbiegung im mittleren Bereich zu verhindern. Die dritte Last wird auf die zentrale Stütze aufgebracht.
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