Aufzugsunterstützungsstruktur - EN 115-1:2017 - AmadaTECH
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Aufzugsunterstützungsstruktur

Aufzugsunterstützungsstruktur | Anforderungen und Anordnung von Fahrtreppen gemäß EN 115-1:2017
Aufzugsunterstützungsstruktur

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Rolltreppen-Träger

Gemäß EN 115-1: 2017 haben wir im Folgenden versucht, den Rolltreppen-Träger und seine Anforderungen detailliert zu beschreiben.

Eine Rolltreppe verfügt über eine tragende Konstruktion, den sogenannten „Rolltreppen-Träger”, auf dem alle Mechanismen angebracht und befestigt sind. Der Rolltreppen-Träger ist in drei Hauptabschnitte unterteilt: Oberer Abschnitt, Steigungsabschnitt und Unterer Abschnitt. In der Regel sind der obere und der untere Abschnitt feststehend, während der mittlere Abschnitt verändert werden kann, um variable Höhen zu ermöglichen.

Der Rolltreppen-Träger hat an jedem Ende zwei Stützwinkel, mit denen er in die tragenden Balken des Gebäudes eingesetzt wird. Die Stützwinkel sind nicht feststehend (nicht verschweißt, verschraubt usw.) und werden nur durch ihr eigenes Gewicht gehalten. Unter den Stützwinkeln befindet sich eine Schicht aus hochdichtem Gummi, die ein Vibrieren des Trägers verhindert.

Das Material des Rolltreppenträgers besteht aus verschiedenen Stahllegierungen und -formen (Rechteckstahl, Winkelstahl und U-Stahl) und deren Kombinationen in verschiedenen Größen.

An der Unterseite des Fachwerks ist eine 5 Millimeter dicke Stahlplatte, die als „Soffit” bezeichnet wird, angebracht.

Das Rolltreppenfachwerk muss so konstruiert sein, dass die Struktur frei von Schwingungen und Fehlausrichtungen ist. Dies wird durch Schweißverbindungen erreicht, die eine hohe Qualität der Verbindungen gewährleisten und gleichzeitig die Teile stationär halten.

Feuerverzinkte Materialien werden zur Beschichtung von Innenraum-Rolltreppenkonstruktionen für eine längere Lebensdauer der Lackierung, halboffene, vollständig offene und schwere Rolltreppen (gemäß BS 729 – ISO 1461) mit einer Mindestdicke von 85 Mikrometern verwendet.

Beschichtung Einfachbeschichtung Doppelbeschichtung Spezialfarbe Feuerverzinkt
Geschätzte Nutzungsdauer (Jahre) 5 15 20 30

Die Rolltreppenkonstruktion muss gemäß EN 1993-1-1:2005 ihr Eigengewicht sowie eine konstruktive Auslegungslast von 5000 N/m² tragen können, wobei die maximale Durchbiegung 1/750 der horizontalen Länge zwischen zwei Konstruktionsbalken nicht überschreiten darf. Ist die horizontale Länge des Rolltreppenträgers zu groß und verursacht eine größere Durchbiegung des Trägers als zulässig, sollte(n) eine(n) mittlere(n) Stütze(n) verwendet werden.

Um die Bewegung langer Rolltreppen zu erleichtern, kann das Fachwerk in zwei oder mehr Unterabschnitte unterteilt werden. Zur Montage der Unterabschnitte müssen Sechskantschrauben verwendet werden, die an den dafür vorgesehenen Stellen in den Verbindungsplatten, die werkseitig vorgebohrt sind, eingesetzt werden.

An den Ecken des Rolltreppenträgers sind perforierte Platten, sogenannte „Hebelaschen“, angeschweißt, die zum Anheben, Bewegen und Montieren des Rolltreppenträgers dienen. Wenn der Rolltreppenträger geteilt ist, muss jede Ecke ebenfalls mit Hebelaschen versehen sein. Die Öse erleichtert die Befestigung von Zugseilen an der Anlage. Das Anheben der Rolltreppe oder das Bewegen von nicht dafür vorgesehenen Stellen und in nicht dafür vorgesehenen Richtungen kann zu irreparablen Verformungen oder Funktionsstörungen der Anlage führen.

In accordance with EN Gemäß EN 115-1:2017 muss der Fahrtreppenrahmen nach der Installation vollständig mit geeigneten, nicht perforierten Platten, sogenannten „Außenverkleidungen“, abgedeckt werden. Die Verkleidung muss an allen Punkten einer kreisförmigen oder quadratischen Fläche von 2500 mm² einer Belastung von 250 N im rechten Winkel standhalten können, ohne einzubrechen. Darüber hinaus müssen alle Lücken oder Öffnungen für Lüftungsgitter an den Platten weniger als 4 Millimeter von beweglichen Teilen entfernt sein, mit denen Kontaktgefahr besteht.

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