Sicherheitsvorrichtungen für Rolltreppenhandläufe
Sicherheitsvorrichtungen für Rolltreppenhandläufe
”In diesem Artikel möchten wir über Handlaufschutzvorrichtungen sprechen, die zur Verbesserung der Sicherheit der Fahrgäste bei der Benutzung von Rolltreppen oder Fahrsteigen beitragen.
Kletterhemmung an der Rolltreppe
Um zu verhindern, dass Personen auf die untere Außenplattform treten oder über die Brüstung klettern, muss eine Kletterhemmung installiert werden. Diese Vorrichtung befindet sich auf der unteren Außenplattform und beginnt in einer Höhe von 1000 ± 50 Millimetern über der unteren Bodenfläche. Die Länge der Vorrichtung beträgt 1000 Millimeter parallel zum Handlauf. Um die Sicherheit der Hände und Finger der Fahrgäste zu gewährleisten, kann die Höhe dieser Vorrichtung um maximal 25 Millimeter erhöht und auf 150 Millimeter unterhalb des Handlaufs abgesenkt werden, wobei der Abstand zwischen Handlauf und Kletterhemmvorrichtung 80 Millimeter beträgt.
Zugangsbeschränkungsvorrichtung für Rolltreppen und Fahrsteige
Wenn die Rolltreppe oder der Fahrsteig neben einer Wand installiert ist und die Breite der unteren Außenplatte 125 Millimeter überschreitet, muss oberhalb und unterhalb der Wand eine Zugangsbeschränkungsvorrichtung installiert werden, um zu verhindern, dass Fahrgäste auf der unteren Außenplatte stehen. Der Abstand zwischen der Handlaufverkleidung und der Zugangsbeschränkungsvorrichtung muss weniger als 120 Millimeter betragen.
Wenn zwei Rolltreppen oder Fahrsteige parallel angeordnet sind und die Gesamtbreite der unteren Außenplatten beider Rolltreppen mehr als 125 Millimeter beträgt, muss oberhalb und unterhalb am Anfang der unteren Außenplatten eine Zugangsbeschränkungsvorrichtung installiert werden.
Um die Sicherheit der Hände und Finger der Fahrgäste zu gewährleisten, kann die Höhe dieser Vorrichtung in beiden Ausführungen auf 25 Millimeter erhöht und auf 150 Millimeter unterhalb des Handlaufs abgesenkt werden.
Rutschhemmende Vorrichtung für Rolltreppen und Fahrsteige
Eine rutschhemmende Vorrichtung muss an einer Rolltreppe oder einem Fahrsteig mit durchgehendem Handlauf und einer oberen Außenplatte angebracht werden, wenn die Rolltreppe neben einer Wand installiert ist und der Abstand zwischen der Wand und der Mitte des Handlaufs mehr als 300 Millimeter beträgt, um ein Ausrutschen auf der oberen Außenplatte zu verhindern. Der Abstand zwischen dem Handlauf und der Rutschsicherung muss mehr als 100 Millimeter betragen, und der Abstand zwischen ihnen darf 1800 Millimeter nicht überschreiten. Die Höhe der Vorrichtung darf nicht weniger als 20 Millimeter betragen und darf keine scharfen Ecken und Kanten aufweisen.
Wenn zwei Rolltreppen oder Fahrsteige parallel verlaufen und der Abstand zwischen den Mittelpunkten ihrer Handläufe 400 Millimeter überschreitet, muss zusätzlich eine Rutschsicherung installiert werden.
Hinweis: Alle freiliegenden Befestigungselemente von Handlaufschutzvorrichtungen müssen widerstandsfähig gegen Angriffe sein.
Kollisionsschutzvorrichtung
An Bodenübergängen oder in Querlaufenden Rolltreppen kommt es häufig zu Kollisionsgefahren, wenn Fahrgäste sich über das Geländer beugen, um nach unten zu schauen, oder wenn sie ihre Arme über das Geländer legen. Um diese Gefahr zu vermeiden, müssen geeignete Breiten berücksichtigt und eine Kollisionsschutzvorrichtung installiert werden. Dazu muss eine dreieckige Sicherheitsvorrichtung in Form eines vertikalen Reflektors in einer Standardhöhe über dem Geländer angebracht werden. Dieser Reflektor darf keine scharfen Kanten aufweisen.

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